Die Baubegleitung - Ein Muss bei jedem Bauvorhaben
Expertenaugen sehen einfach mehr
Offensichtliche Baumängel wie z.B. nasse Stellen am Putz oder Schäden an Fliesen werden dem aufmerksamen Baulaien vielleicht noch auffallen. Für viele andere Probleme, die es zu entdecken gilt, ist allerdings das fachliche und technische Fachwissen eines ausgebildeten Baubegleiters unabdinglich:
- Wurden z.B. minderwertige Baustoffe verwendet?
- Sind die Versorgungsanschlüsse fachgerecht ausgeführt?
- Ist die Abdichtung des Kellers an die Bodengegebenheiten angepasst? (Stichwort Bodengutachten)
- Sind Planungsfehler vorhanden?
- Gibt es im Vertrag Vereinbarungen zu Ihren Lasten?
Ganz abgesehen davon: Sie als Bauherr lassen vermutlich nur ein einziges Mal in Ihrem Leben bauen, so dass Ihnen notwendige Erfahrung fehlen wird. Für einen Baubegleiter hingegen ist die Baustelle seine tägliche Arbeitsumgebung. Und: die Tücken bei einem Bau stecken meist im Detail. Ohne Expertenwissen werden Sie kaum eine Chance haben, diese zu entdecken!
Stärken Sie Ihre Position mit einem Bausachverständigen
Erfahrungsgemäß wiegeln Bauträger und Handwerker die Einwände von Bauherren eher ab als darauf einzugehen. Mit einem sachkundigen Baubegleiter hingegen stärken Sie Ihre Position, falls es zu Beanstandungen kommen sollte. Denn ein Bausachverständiger wird fachlich auf einem anderen Niveau argumentieren, so dass dieser vom Bauträger ernster genommen wird als die Argumentation eines Baulaien.
Ein Bausachverständiger als Baubegleiter wird Sie auch mit folgenden Leistungen beim Bau unterstützen:
- Auflistung aller Baumängel und die Kontrolle der Nachbesserungen
- Umfangreiche Dokumentation von festgestellten Baumängeln mit Text und Fotos, die im Fall eines Rechtsstreits vor Gericht vorgelegt werden können
- Beurteilung von Preisnachlässen für Baumängel, die nicht die technische Sicherheit beeinträchtigen (z.B. falsche Farben, falsche Marke bei den Armaturen im Bad)
- Begleitung bei der Abnahme mit dem Bauträger
Rechtzeitig einen Baubegleiter einschalten
Für die Bauarbeiten selbst gilt: Je früher desto besser! Denn sind die Wände erst einmal verputzt und alle Rohre, Leitungen und Dämmungen dahinter „versteckt“, ist es nicht mehr ohne weiteres möglich, die ordnungsgemäße Ausführung dieser Arbeiten zu überprüfen.
Wir empfehlen Ihnen allerdings, einen fachkundigen Bausachverständigen schon vor der Vertragsunterzeichnung als Baubegleiter mit ins Boot zu nehmen.
Denn eines sollten Sie sich unbedingt vergegenwärtigen: Der Bauträger wird aus wirtschaftlichen Gründen immer versuchen, den größtmöglichen Nutzen für sich heraus zu schlagen. Unabhängig davon, ob das zu Ihren Ungunsten ist, was meistens auch der Fall ist. So wird z.B. eine sehr knapp gehaltene Baubeschreibung dem Bauträger viel Spielraum bieten, den er auch zu seinem Vorteil zu nutzen weiß!
Noch vor Vertragsunterzeichnung kann Ihnen ein Bausachverständiger bei folgenden Punkten unterstützen:
- Sind die allgemeinen Vertragsinhalte angemessen oder gibt es Vereinbarungen, die für Sie nachteilig werden können?
- Sind die Planungsunterlagen fehlerfrei und vollständig?
- Ist die Bau- und Leistungsbeschreibung vollständig und nachvollziehbar?
- Ist die in der Planung vorgeschlagene Ausführung des Bauvorhabens noch zeitgemäß?
- Ist das Energiekonzept stimmig?
Bei diesen Bauphasen sollte ein Baubegleiter unbedingt dabei sein
Schon mit der Aushebung der Baugrube sollte ein Baubegleiter für die Begehung hinzugezogen werden. Der Baubegleiter kann anhand der Bodenbeschaffenheit beurteilen, welche Abdichtungsmaßnahmen notwendig sind.
Grundsätzlich gilt: Noch bevor Arbeiten durchgeführt werden, bei denen etwas verdeckt wird (z.B. Putz, Estrich) sollte eine Begehung durch einen Baubegleiter erfolgen. Nur so kann dieser die Ausführung der Anschlüsse, Installationen und Übergänge beurteilen.
Zu folgenden Phasen sollte eine Begehung durch den Baubegleiter erfolgen:
- Fertigstellung Bodenplatte bzw. Keller
- Fertigstellung Rohbau
- Im Zuge der Dachdeckungsarbeiten
- Fassadenarbeiten
- Rohinstallationen der Versorgungsleitungen (Elektrik, Sanitär, Heizung…)
- Je nach Gewerk und Bedarf weitere Zwischenabnahmen
- Fertigstellung/ Abnahme
Dabei ist es empfohlen, die jeweilige Begehung schriftlich und fotografisch vom Baubegleiter dokumentieren zu lassen.
Bauabnahme - Risiken und Folgen
Mit der Bauabnahme beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Außerdem beinhaltet diese rechtsgeschäftliche Bauabnahme die sogenannte „Umkehr der Beweislast“. Bedeutet: Wenn Sie nach der Bauabnahme Baumängel entdecken, müssen Sie nachweisen, dass diese schon zum Zeitpunkt der Bauabnahme vorhanden waren. Vor der Bauabnahme liegt die Beweislast hingegen bei der Baufirma. Die Bauabnahme sollte also nur erfolgen, solange keine gravierenden Baumängel vorliegen oder, bei geringen Mängeln, diese unter Vorbehalt protokolliert werden.
Vorsicht: Sie können den Bau auch aus Versehen abnehmen. Und zwar dann, wenn Sie die letzte Schlussrechnung begleichen! Erfahren Sie hier mehr zur Bauabnahme.
Kosten-Nutzen-Faktor einer Baubegleitung
Der Nutzen, den Sie durch eine professionelle Baubegleitung haben, überwiegt bei weitem die Kosten für die Beauftragung des Baubegleiters:
- Vermeidung von (finanziell) nachteiligen Vereinbarungen durch Überprüfung der Vertragsunterlagen
- Vermeidung von Planungsfehlern, die später nur noch unter erheblichem Aufwand zu korrigieren sind
- Nachbesserung von Baumängeln, bevor es zu spät wird
- Dokumentation von Mängeln zur Beweissicherung für mögliche spätere Rechtsstreitigkeiten
- Disziplinierende Wirkung für die Ausführungsarbeiten durch die regelmäßige Anwesenheit eines Bausachverständigen
Baubegleitung mit Bauexperts Dormagen
Unsere Bausachveständige und Baugutachter in Dormagen stehen Ihnen gerne bei Ihrem Bauvorhaben als Baubegleiter zur Seite. Fragen Sie einfach kostenlos und unverbindlich nach!